Also ich warte jetzt erstmal die Entscheidung aus Düsseldorf am 27. Juli ab.
Nur sehe ich die bereits gefallene Entscheidung nicht nur unter dem Aspekt stinkenden, kalten Rauches, sondern
a) unter dem Aspekt: Wird die Unangreifbarkeit der eigenen 4 Wände durch das folgende Urteil nachhaltig eingeschränkt oder unter gewissen Umständen gar aufgehoben?
b) wird hier neben Nichtdurchführung unabdingbarer Reparaturen, unzumutbarer Lärmbelästigung und Ähnlichem eine diesmal legaler Handhabe für Vermieter geschaffen, jahrzentelange Bewohner zur eigenen Profitsteigerung ohne Rücksicht auf Verluste zu entmieten?
Übrigens noch ein kleiner Hinweis zu der hier oft angesprochenen Abdichtung der Wohnungstür: Genau diese wäre Sache der Vermieterin gewesen.
Gruß
Bobby