So kann man einen Beitrag von zwei Seiten betrachten.
Jeder, der sein unmittelbares Umfeld derart empfindlich stört, wie in dem hier diskutierten Fall, muss dies abstellen oder eben...raus aus der Wohnung. Punkt.
Da der Richter von "Gewohnheitsrecht" spricht, hat der Mieter wohl seit Längerem exzessiv geraucht. außerdem ist von Beschwerden der Mietparteien kein Wort zu lesen.
Da liegt der Gedanke an eine neue Vermieterin, die die Gelegenheit ergriffen hat, schon relativ nahe.
Zusatz von RP-online:
"Der betroffene Mieter vermutet einen ganz anderen Hintergrund der Kündigung, zumal er nur noch 15 bis 20 Zigaretten am Tag rauche und seine bereits an Krebs gestorbene Frau zu Lebzeiten in der Wohnung zusätzlich geraucht habe: Die Vermieterin könne bei der Neuvermietung der Wohnung in der begehrten Wohnlage erheblich mehr Miete kassieren."
Ich habe bei diesem Urteil eher Angst, dass in Zukunft Andere bestimmen, was ich in meiner Wohnung mache oder lasse...wehret den Anfängen.
Gruß
Bobby