So wie Du das hier schreibst macht es aber keinen Sinn......
Die vermeintliche Unwirksamkeit der Kündigung hat einen Formfehler als Ursache . Der zeitliche Abstand
von ca. 2 Jahren zwischen Abmahnung und Kündigung ist wohl zu groß .
So wie Du das hier schreibst macht es aber keinen Sinn......
Die vermeintliche Unwirksamkeit der Kündigung hat einen Formfehler als Ursache . Der zeitliche Abstand
von ca. 2 Jahren zwischen Abmahnung und Kündigung ist wohl zu groß .
2015--Finale Dahoam !