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Thema: Bußgeld wegen offenen E-Mail Verteilers

  1. #1
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    Talking Bußgeld wegen offenen E-Mail Verteilers

    Hierm handelt es sich zwar um kein Urteil, jedoch auf die Reaktion auf bestehendes Recht :

    "Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) hat gegen eine Mitarbeiterin eines Unternehmens ein Bußgeld verhängt, weil sie mit einem offenen E-Mail-Verteiler personenbezogene E-Mail-Adressen einem großen Empfängerkreis übermittelt hat.
    Eine Mitarbeiterin eines Handelsunternehmens hat an Kunden eine E-Mail verschickt, die ausgedruckt zehn Seiten umfasst, wobei neuneinhalb Seiten die E-Mail-Adressen ausmachen und eine halbe Seite die Information beinhaltete, dass man sich zeitnah um die Anliegen der Kunden kümmern werde.
    E-Mail-Adressen, die sich in erheblichem Umfang aus Vornamen und Nachnamen zusammensetzen, sind als personenbezogene Daten im Sinne des Datenschutzrechts anzusehen. Diese personenbezogenen Daten dürfen an Dritte nur dann übermittelt werden, wenn eine Einwilligung vorliegt oder eine gesetzliche Grundlage gegeben ist. Beide Voraussetzungen lagen hier nicht vor. Die Verwendung dieses offenen E-Mail-Verteilers (Eintragung der EMail- Adressen in das “AN-Feld“) stellte damit einen Datenschutzverstoß dar, der mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Im Hinblick auf die erhebliche Anzahl der E-Mail-Adressen hat es das BayLDA in diesem Fall nicht mehr bei einer (folgenlosen) Feststellung der datenschutzrechtlichen Unzulässigkeit belassen, sondern ein Bußgeld verhängt. Der entsprechende Bußgeldbescheid ist nach Ablauf der Einspruchsfrist unanfechtbar geworden...."

    Qualle: Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht HIER

    10 Seiten, um zu sagen, dass man vorerst eigentlich mal gar nichts tun wird.

    Eigentlich könnte man das Ganze auch unter "Witz des Tages" stellen, da ich allerdings mehr als häufig im Berufsleben diese Unart des offenen Verteilers erleben muss, schüttele ich ob soviel Dummheit einfach nur den Kopf.

    Gruß

    Bobby
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  2. Folgender Benutzer sagt Danke zu Bobby für den nützlichen Beitrag:

    r4711 (30.06.13)

  3. #2
    ÖR-Befürworter Avatar von wacheia
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    AW: Bußgeld wegen offenen E-Mail Verteilers

    Das erlebe ich täglich.

    Die Leute sind einfach zu blöd, die Empfängerliste unter Bcc einzutragen.

  4. #3
    s_r4711_Member Avatar von r4711
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    AW: Bußgeld wegen offenen E-Mail Verteilers

    ... oder gar undisclosed recipients zu erstellen ...
    Menschen mit einer neuen Idee gelten so lange als Spinner, bis sich die Sache durchgesetzt hat.
    Mark Twain

    Jede Art zu schreiben ist erlaubt, nur nicht die langweilige.
    Voltaire

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    sondern weil wir es nicht wagen, ist es schwer.
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