Das beliebte Programm JDownloader2 zum Download von Filesharing-Hostern und anderen Portalen ist ab sofort in Deutschland verboten.
Geklagt hatte die ProSiebenSat.1-Tochter MyVideo. Durch das Programm ist es möglich auch per rtmpe-Protokoll geschützte Videos herunter zu laden und somit auf dem eigenen Rechner als Kopie zu speichern.
Durch das Verbot ist die Herstellung, der Verkauf und der gewerbliche Besitz verboten und kann mit einem Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro belangt werden. Rechtsanwalt Thomas Stadler sagt jedoch, dass es nicht strafbar ist, das Programm zum eigenen privaten Gebrauch zu nutzen.
Qualle: http://winfuture.de/news,76594.html