Naja, einen Wolkenkratzer von Satellitenanlage würde ich nicht hinstellen ;)
Wir beziehen uns wohl wieder auf das hier:
Vermieter dürfen die Aufstellung einer mobilen Parabolantenne auf dem Balkon nur bei optischer Beeinträchtigung verbieten.
BGH, Urteil vom 16. Mai 2007 - VIII ZR 207/04.
Gruß
Bobby