Vorzugsweise mit einem Balkonstaender,das ist eine Art Standfuss mit einer gehwegplatte als grundgewicht,wird zwar gerne verboten,ist aber solange legal ,solange nichts ueber die Grundflaeche des Balkones hinausragt. Sichtbarkeit ist hierbei irrelevant,da keiner einschraenken darf,was man auf seinen Balkon stellt,solange es ich sittenwiedrig ist.