Hallo
BGH zweifelt an Legalität von eingebetteten Videos
Framing könnte Urheberrechtsverletzung darstellen
Wer Online-Videos in seine Website einbindet, könnte nach Einschätzung des Bundesgerichtshofs Urheberrechte verletzen. Das sogenannte Framing sei nicht mit einfachen Links vergleichbar, sagte der Vorsitzende Richter Joachim Bornkamm. Eine Entscheidung soll am 16. Mai verkündet werden.
Urheberrechtsverletzung oder zu duldende Nutzung?
Eingebettete Videos werden millionenfach auf Facebook und in Internetblogs veröffentlicht. So bietet beispielsweise die Video-Plattform Youtube einfache technische Möglichkeiten des Einbettens. Dabei ist das Video auf der entsprechenden Seite direkt anschaubar, die Daten des Films sind jedoch nur auf Servern von Youtube gespeichert. Im Zentrum der Verhandlung stand die Frage: Macht derjenige, der das Video lediglich einbettet es selbst öffentlich zugänglich? In diesem Fall bräuchte es der Einwilligung des Urhebers.
Quelle : tagesschau.de
http://www.tagesschau.de/wirtschaft/framing100.html
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Freundliche Grüße , greggy
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