Selbst wenn wir das Fenster Zumauern würden ,währ der größte Teil der Mauer immer noch aus Lehm und Stroh ,also nicht wirklich eine Brandmauer ,sondern noch die über 200 Jahre alte Konstruktion.
Nur weil wir 2006 einen Teil der Wand saniert haben ,ohne Baugenehmigung ,ist plötzlich eine Mauer aus Holz Stroh und Lehm eine Brandmauer ,und der Nachbar kann einfch drauf los bauen ,da er sich darauf berufen kann ,das es ja ein Schwarzbau ist und somit der Nachbar in der Pflicht ist ,wie stellt er das im Bauantrag dar ???
Wir hatten die Baubehörde schon um Einsicht der Bauplanungsunterlagen für den Kitabau gebeten ,aber die weigern sich ,gibt es da evtl einen Rechtsanspruch ?
Nur zum Verständnis ,ich hab von Baurecht 0-Ahnung ,aber ich versteh die Logik nicht,der Nachbar hatt illegal saniert,und schon darf ein Neueigentümer Bauen ,wie er will ,weil er sich darauf berufen kann ,das der Nachbar eine Baugenehmigung versäumt hat ???
Ich erinner mich noch an den Kauf meines Grundstückes mit Haus (vor 22 Jahren),da musste ich eine Erklärung unterschreiben ,das ich alle bekannten und unbekannten Altlasten des Grundstückes ausnahmslos akzeptiere,dazu gehörten auch Dienstbarkeiten den Nachbarn gegenüber ,incl aller Grenzbebauungen, gibt es sowas nicht mehr ???