Letzte Themen:

Wehrpflicht , Panzer » Autor (Quelle): sammy909 » Letzter Beitrag: Duke Amerika » Autor (Quelle): sammy909 » Letzter Beitrag: sammy909 Ein neuer Clan macht sich in deutschland breit » Autor (Quelle): Duke » Letzter Beitrag: Duke Wenn Sätze plötzlich eine andere Bedeutung bekommen » Autor (Quelle): Duke » Letzter Beitrag: sammy909 Ruf mich an » Autor (Quelle): Duke » Letzter Beitrag: Duke Rutscht gut rein... » Autor (Quelle): Tester » Letzter Beitrag: Dr.Dream frohe Weihnachten » Autor (Quelle): Tester » Letzter Beitrag: Duke Boxen Live Larsi`s Ecke » Autor (Quelle): Deisic » Letzter Beitrag: Deisic Z E B R A 2 coming soon!!! » Autor (Quelle): RKNNDS » Letzter Beitrag: RKNNDS Spice Up Your Life Tonight in Your Town » Autor (Quelle): aeras » Letzter Beitrag: aeras
Ergebnis 1 bis 15 von 26

Thema: Anwalt für Bau und Verwaltungsrecht

Baum-Darstellung

Vorheriger Beitrag Vorheriger Beitrag   Nächster Beitrag Nächster Beitrag
  1. #1
    Asiafreak Avatar von Musicnapper
    Registriert seit
    Feb 2002
    Ort
    Planet Earth + 5. Dimension
    Beiträge
    5.185
    Danke
    969
    Erhielt 1.354 Danke für 661 Beiträge
    FAQ Downloads
    0
    Uploads
    0

    Anwalt für Bau und Verwaltungsrecht

    Meine Freundin (ABF) hat ein Problem, sie kaufte vor ca. 10 Jahren ein über 200 Jahre altes Fachwerkhaus (Kossätenhaus) in ziemlich bedauernswertem Zustand ,dafür relativ günstig.
    Dieses steht ziemlich ungünstig ca. 1 Meter von der Straße und 30 cm vom Nachbarhaus in einer Ecke des Grundstückes. Die Wand ,welche 30 Cm vom Nachbargrundstück entfernt steht, enthält ein Fenster und ist auch Fachwerk ,aber ein ca. 4 Meter langes Stück dieser Mauer hat meine Freundin durch Mauerwerk (ca.2006) ersetzt, da das Fachwerk verrottet war und Einsturz drohte, in diesem Stück ist auch das Fenster ersetzt worden.Das Fenster ist dort seit Erbauung des Hauses ,leider gibt es keine Pläne mehr ,die sind wohl während der Napoleonischen Kriege verloren gegangen.Mit dem Nachbarn der unmittelbar neben Ihr wohnt (30 cm Luft zw.den Häusern) kam sie gut klar, bis er vor ca.3 Jahren verstarb.
    Dann kaufte die Ev. Kirchengemeinde das Nachbargrundstück und baute das Nachbarhaus zu einem großen Kindergarten um ,ohne meine Freundin zu fragen.Dabei wurde übersehen ,das die Grenzbebauung immer noch Holzfachwerk ist ,das Bauamt besteht aber darauf,das dies eine Brandmauer sei ,und nur durch den 2008 erfolgten Umbau (Sanierung) mit Einbau eines Fensters wurde die Brandmauer ihrer Funktion als Brandmauer entzogen ,da für den Umbau keine Genehmigung erteilt wurde.
    Jetzt verlangt das Bauamt ,das Das Fenster geschlossen wird und der 4 Meter abschnitt der Mauer, Brandgerecht saniert wird ,ohne die restlichen 5 Meter Fachwerk zu erwähnen.,dazu gibt es eine Verfügung ,die ich anhänge.
    Jetzt zum Kern des Problems ,der Architekt ,der den Kitaumbau plante, muss eigenwillig in den Bauunterlagen zum Bauantrag die Grenzbebauung (genauer die Fachwerkwand) zu Brandmauer erklärt haben ,ohne es zu belegen ,oder er hat die Belege gefakt, die Mauer ist ja immer noch zum größten Teil aus Holz ,Lehm und Stroh.
    Ich suche nun für meine Freundin einen Anwalt ,dar sich das zutraut.
    Btw, diese Freundin hatte kurz nach dem Hauskauf Krebs bekommen, und ist deshalb heute noch Schwerbehindert und zu 100 % Erwebsgemindert.



    Zu dem Schreiben gehört natürlich noch mehr ,bis hin zum Rechtsbehelf ,das kann ich auf Wunsch alles noch nachliefern.
    Geändert von Musicnapper (22.05.13 um 20:26 Uhr) Grund: Umbaujahr korregiert

Ähnliche Themen

  1. Versicherungsangestellter oder Anwalt
    Von Duke im Forum Suchen und Finden Download & Starke Links (Rapidshare, Peer2Peer)
    Antworten: 3
    Letzter Beitrag: 19.07.14, 14:15
  2. Anwalt gesteht falsche Abmahnungen
    Von araneus im Forum Klatsch Tratsch + Fun Forum
    Antworten: 5
    Letzter Beitrag: 27.02.14, 19:36
  3. Ballack feuert seinen Anwalt !
    Von greggy im Forum SPORT Allgemein
    Antworten: 9
    Letzter Beitrag: 02.11.12, 08:53

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •