Meine Freundin (ABF) hat ein Problem, sie kaufte vor ca. 10 Jahren ein über 200 Jahre altes Fachwerkhaus (Kossätenhaus) in ziemlich bedauernswertem Zustand ,dafür relativ günstig.
Dieses steht ziemlich ungünstig ca. 1 Meter von der Straße und 30 cm vom Nachbarhaus in einer Ecke des Grundstückes. Die Wand ,welche 30 Cm vom Nachbargrundstück entfernt steht, enthält ein Fenster und ist auch Fachwerk ,aber ein ca. 4 Meter langes Stück dieser Mauer hat meine Freundin durch Mauerwerk (ca.2006) ersetzt, da das Fachwerk verrottet war und Einsturz drohte, in diesem Stück ist auch das Fenster ersetzt worden.Das Fenster ist dort seit Erbauung des Hauses ,leider gibt es keine Pläne mehr ,die sind wohl während der Napoleonischen Kriege verloren gegangen.Mit dem Nachbarn der unmittelbar neben Ihr wohnt (30 cm Luft zw.den Häusern) kam sie gut klar, bis er vor ca.3 Jahren verstarb.
Dann kaufte die Ev. Kirchengemeinde das Nachbargrundstück und baute das Nachbarhaus zu einem großen Kindergarten um ,ohne meine Freundin zu fragen.Dabei wurde übersehen ,das die Grenzbebauung immer noch Holzfachwerk ist ,das Bauamt besteht aber darauf,das dies eine Brandmauer sei ,und nur durch den 2008 erfolgten Umbau (Sanierung) mit Einbau eines Fensters wurde die Brandmauer ihrer Funktion als Brandmauer entzogen ,da für den Umbau keine Genehmigung erteilt wurde.
Jetzt verlangt das Bauamt ,das Das Fenster geschlossen wird und der 4 Meter abschnitt der Mauer, Brandgerecht saniert wird ,ohne die restlichen 5 Meter Fachwerk zu erwähnen.,dazu gibt es eine Verfügung ,die ich anhänge.
Jetzt zum Kern des Problems ,der Architekt ,der den Kitaumbau plante, muss eigenwillig in den Bauunterlagen zum Bauantrag die Grenzbebauung (genauer die Fachwerkwand) zu Brandmauer erklärt haben ,ohne es zu belegen ,oder er hat die Belege gefakt, die Mauer ist ja immer noch zum größten Teil aus Holz ,Lehm und Stroh.
Ich suche nun für meine Freundin einen Anwalt ,dar sich das zutraut.
Btw, diese Freundin hatte kurz nach dem Hauskauf Krebs bekommen, und ist deshalb heute noch Schwerbehindert und zu 100 % Erwebsgemindert.
Zu dem Schreiben gehört natürlich noch mehr ,bis hin zum Rechtsbehelf ,das kann ich auf Wunsch alles noch nachliefern.