Hallo
Entscheidung des EuGH
Stand: 11.04.2013 11:11 Uhr
Behörden dürfen weiter vor Ungenießbarem warnen
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die deutschen Behörden in Sachen Verbraucherschutz gestärkt. Nach einer Entscheidung der Luxemburger Richter dürfen diese auch dann öffentlich vor Lebensmitteln warnen, wenn diese zwar nicht gesundheitsschädlich, wohl aber für den Verzehr ungeeignet sind.
Die höchsten EU-Richter entschieden nun, die Warnung der Behörden auch unter Nennung des Firmennamens verstoße nicht gegen EU-Recht.
Aktenzeichen C-636/11
Quelle : tagesschau.de
http://www.tagesschau.de/wirtschaft/...nungen100.html
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Freundliche Grüße , greggy
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