Und wieder verarscht unsere Regierung jeden Bürger und dann gibt es noch
Leute die wählen so was..traurig aber wahr..leider
Polizei erhält freien Zugang zu Passwörtern & PINs
Der Bundestag hat gestern einer erneuten Änderung des Telekommunikations-
Gesetzes (TKG) zugestimmt, nach der Sicherheitsbehörden leicht Zugang zu so genannten
Bestandsdaten der Nutzer erhalten sollen.
Neben Namen und Anschriften umfassen diese auch Telefonnummern, E-Mail-Adressen und
Bankverbindungen - sowie auch PIN-Nummern von SIM-Karten und Passwörter. Die Übermittlung
der Informationen wird durch die Neuregelung erleichtert und kann automatisiert erfolgen. Ein
Richtervorbehalt ist nicht in allen Fällen vorgesehen. Die Betroffenen sollen aber im Nachhinein
über die Abfrage informiert werden.
Doch nicht nur der Umfang der Daten, die Sicherheitsbehörden nun unkomplizierter anfordern
können ist bemerkenswert, sondern auch die Fälle, in denen diese Maßnahme bei Ermittlungen
angewandt werden kann.
So sollen auch bei Ordnungswidrigkeiten Bestandsdaten abgefragt
werden können. Theoretisch könnte dies im konkreten Fall bedeuten, dass Ermittler der
Verkehrspolizei bei einem Provider das Passwort für einen E-Mail-Account abfragen könnten, und in
den Nachrichten dann zu schauen, ob es Anhaltspunkte dafür gibt, wer zum fraglichen Zeitpunkt
am Steuer saß.Die Regierungsfraktion aus Union und FDP, die der Gesetzesänderung auch mit den Stimmen der
Oppositionsfraktion der SPD zustimmte, wiegelt derzeit ab.
Die Befugnisse der Behörden seien
nicht ausgeweitet, sondern nur präziser formuliert worden, hieß es. Grüne und Linke stimmten
hingegen gegen den Antrag und kritisierten die schwerwiegenden Folgen für den Datenschutz.
Die Gesetzesänderung wird von Netzaktivisten allerdings nicht einfach so hingenommen.
Der langjährige Datenschutz-Aktivist Patrick Breyer, der inzwischen für die Piratenpartei im Landtag
Schleswig-Holsteins sitzt, kündigte bereits an, vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen. Breyer
selbst ist dafür verantwortlich, dass der Bundestag sich überhaupt mit einer Änderung des
Telekommunikationsgesetzes zu befassen hatte - denn die derzeitige Version hatte er schon im
vergangenen Jahr von den Richtern in Karlsruhe für verfassungswidrig erklären lassen.
"Die mit dieser Gesetzesänderung verbundene Einführung einer elektronischen Schnittstelle zur
vereinfachten oder gar teil-automatisierten Abfrage von Kommunikationsdaten der Menschen ist
nicht mit dem vereinbar, was wir uns als freie Gesellschaft vorstellen oder wünschen", erklärte
auch Michael Ebeling vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung. "Die damit installierte
Überwachungs-Infrastruktur schafft gewaltige Missbrauchsrisiken und wird nicht effektiv
kontrolliert werden können."
Aber auch im alltäglichen Betrieb reißt die Gesetzesänderung massive Schneisen in die Sicherheits-
Architekturen. "Wenn die Provider künftig die Passwörter ihrer Kunden im Klartext herausgeben
sollen, dann müssen sie diese auch so speichern, und nicht in sicherer Form als sog. Hash-Werte",
nannte Kai-Uwe Steffens vom AK Vorrat ein Beispiel. "Das wäre eine Verletzung der gängigen
Sicherheitspraxis und ein reales Riskio für alle Kunden. Denn auch solche Daten können in falsche
Hände geraten. Die Folgen wären unabsehbar."