Kabel Deutschland gibt ab April 2013 seinen Widerstand gegen die Aufhebung der Grundverschlüsselung auf. Von einer Klage ist nun keine Rede mehr.
Kabel Deutschland wird im April 2013 die Programme RTL, RTL II, SuperRTL, Vox, N-tv, Prosieben, Sat.1 und Kabel Eins unverschlüsselt verbreiten. Das hat Unternehmenssprecher Marco Gassen Golem.de mitgeteilt. Die beiden Sendergruppen hätten den Kabelnetzbetreiber kontaktiert, um die unverschlüsselte Verbreitung ihrer SD-Programme umzusetzen, sagte Gassen.
Das Bundeskartellamt hatte Strafen in Höhe von 55 Millionen Euro gegen die beiden TV-Sendergruppen ProSiebenSat.1 und RTL verhängt, weil diese bei der Grundverschlüsselung "wettbewerbswidrige Absprachen getroffen" hatten. Die Sender mussten sich verpflichten, ihre wesentlichen Programme in SD-Qualität für einen Zeitraum von zehn Jahren unverschlüsselt über Kabel, Satellit und IPTV anzubieten. Nicht eingeschlossen ist die Verschlüsselung von HD-Programmen.
Kabel Deutschland hatte noch Ende Dezember 2012 erklärt zu prüfen, ob gegen die Entscheidung des Bundeskartellamts Beschwerde beim Oberlandesgericht Düsseldorf eingelegt werde. Nachfragen dazu hat das Unternehmen nicht beantwortet. "Die Grundverschlüsselung ist derzeit Bestandteil aller unserer Verträge mit privaten Programmanbietern, Ausnahmen bestehen nur für ARD/ZDF und lokale Programme", erklärte Gassen in einem früheren Statement. Neben Signal- und Kopierschutz spreche der Jugendschutz für eine Verschlüsselung. Schließlich helfe die Grundverschlüsselung dem Unternehmen, das Problem des Schwarzsehens besser in den Griff zu bekommen.
Die in HD verbreiteten Programme der RTL- und ProSiebenSat.1-Gruppe können weiterhin nur kostenpflichtig im Paket "Privat HD" abonniert werden. Gassen: "Da Gegenstand des Verfahrens nur RTL und ProSiebenSat.1 sind, gibt es für alle anderen Sender vorläufig auf Grundlage der aktuell bestehenden Einspeisungsverträge keine Änderungen." Kabel Deutschland werde gemeinsam mit den Sendern die weitere Marktentwicklung in den zukünftigen Einspeisungsverträgen berücksichtigen.
Qualle: golem.de
Greetz Larsi.