Zitat Zitat von Bobby Beitrag anzeigen
Ich kann Wacheias Antwort nur unterstreichen,

auf so eine unglaublich, gar unverfrorene Antwort darf man eigentlich nicht reinfallen.

Eventuelle Möglichkeit zur Hilfe: Die E-Emails hervorzaubern, ausdrucken und per An- und Einschreiben mit Rückschein an Skai.

Ich bin kein Anwalt, aber die Auskunft: "Es ist zu früh zu kündigen" sollte ein Sonderkündigungsrecht rechtfertigen.

Sonst bleibt meines Erachtens nur der Anwalt als Chance


Viel Glück

Bobby
Der Anwalt kann hier auch nicht wirklich helfen.

Den Zugang einer Kündigung muss der Kündigende belegen.

Sich auf telefonisches Geplapper ohne Zeugen zu berufen, hilft da leider nicht.