Das Oberverwaltungsreicht Lüneburg hat es mit Urteil vom 26.01.2012 - 11 LB 226/11 - für richtig befunden, einen 88 Jahre alten demenzkranken Mann zur Zahlung von 65 Euro zu verdonnern, weil er orientierungslos in der Nähe seines Altenheimes aufgegriffen und von einer Polizeistreife in dreiminütiger Fahrt zurück ins Heim gebracht wurde.
Die 65 Euro seien ein angemessener Kostenersatz für den Polizeieinsatz.
Wie krank ist unsere Welt?
Während Bundesligavereine nach einer Schätzung der Gewerkschaft der Polizei jährlich rund 50 Millionen (!!!) Euro an Kosten für Polizeiensätze verursachen und die Vereine dafür keinen Cent zahlen (sondern der Steuerzahler dafür aufkommen muss), berechnet man einer alten, demenzkranken und hilflosen Person 65 Euro, weil man sie wenige hundert Meter entfernt vom Altenheim aufgreift und zurück bringt.
Wer auf die Idee kommt, einen solchen Kostenbescheid auszustellen, der hat nicht alle Latten am Zaun.
Der Gipfel ist aber, dass ein Oberverwaltungsgericht sich dann dazu berufen fühlt, einen solchen Bescheid zu bestätigen.
Ich kann gar nicht so viel essen, wie ich kotzen muss.