Zitat Zitat von r4711 Beitrag anzeigen
Das liegt daran, dass dies zwei völlig verschieden rechtliche Sachverhalte sind, hier die Rückführung in die Obhut schutzbereiter Dritter, für die den Staat (Steurzahler) nach dem Landesgesetzt keine Kostenübernahmepflicht trifft, dort die klassische Gefahrenabwehr. Aber keine Sorge - mit dem Max-Liebermann-Zitat bin ich völlig bei Dir.
Ist schon klar. Allerdings fängt das Ganze damit an, dass ein eifriger Beamter einen Bescheid erstellt ...