Hallo
BGH:
Keine grundsätzliche Elternhaftung bei illegalem Filesharing ihrer volljährigen Kinder
08. January 2014 - 15:39 Uhr
Eltern haften nicht automatisch für die Teilnahme ihrer volljährigen Kinder an illegalen Internet-Tauschbörsen.
Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch ( 08.01.2014 ) entschieden.
Eltern müssten ihre erwachsenen Kinder nicht generell über die Illegalität solcher Tauschbörsen aufklären, hieß es.
Das müsse erst geschehen, wenn es Anhaltspunkte dafür gebe, dass das Kind solche Tauschbörsen bereits in Anspruch
genommen habe oder in Anspruch nehmen werde.
Bereits Ende 2012 hatte der BGH die Haftung von Eltern minderjähriger Kinder eingeschränkt.
Demnach müssen diese nicht zahlen, wenn sie ihren Kindern illegale Downloads zuvor verboten hatten.
Quelle :
http://www.sueddeutsche.de/news/pano...haring-1613309
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Freundliche Grüße , greggy
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