Ich weiß gar nicht, warum man als Anwalt mit so einer sache bis vor das Bundesarbeitsgericht zieht.
Die Regelung, dass der Arbeitgeber die Vrlage der AU-bescheinigung früher verlangen kann, steht schon immer so im gesetzt und die Rechtsprechung hat auch schon immer so entschieden.
Im vorliegenden fall haben Arbeitsgericht und Landesareitsgericht ja auch so entschieden.
Von einer Begründung für das Verlangen, die Bescheinigung früher haben zu wollen, steht und stand nie etwas m Gesetz.
Fazit: Nun berichtet alle Welt über einen Sachverhalt, der seit mehr als 40 Jahren so ist, so, als wäre da etwas Neues passiert.
Die meisten Arbeitgeber verzichten aus guten Gründen auf dieses Recht.
1. In vielen Tarifverträgen ist festgeschrieben, dass er ab dem 4. Tag eine Bescheinigung vorzulegen ist und
2. verlangt man die frühere Vorlage, riskiert man die übliche wochenweise Krankschreibung. Wenn die Leute schon am ersten Tag zum Arzt müssen, werden sie viel häufiger eine ganze Woche ausfallen, als wenn sie mal nur einen tag so fehlen können.







Zitieren