Natürlich muss es kein Einschreiben sein.
Der Kündigende muss aber im Streitfall den Zugang beweisen.
Deshalb mache ich es seit vielen Jahren so, dass ich einen Monat nach Vertragsverlängerung kurz per eMail kündige und um schriftliche Bestätigung bitte. Diese wird dann abgeheftet und alles ist im Lot.
@mokvi
Die zitierte AGB-Bestimmung greift nicht, weil sich das rabattierte Abo nach einem Jahr zu den bei Vertragsabschluss geltenden Standardpreisen verlängert. Das ist keine Preiserhöhung. Da muss Sky auch nicht vorher informieren.