Zitat Zitat von 460 Beitrag anzeigen
Ich würde an deiner stelle Anrufen und nach der Kündigungsbestätigung fragen
da du deine Kündigung fristgerecht postalisch zugeschickt hast
sollte dieses schreiben nicht ersichtlich sein muss es seitens Sky eine Kulanzregelung geben

las dich nicht gleich abwimmeln sollte eine Kündigung nicht mehr möglich sein frage nach einen kleinen Rabat deiner monatlichen gebühr
da es ja nicht dein Fehler war

Hm....

Also spannend klingt das schon, aber ich glaube da habe ich nicht die Cojones dazu. Denn ich denke da einfach an das Totschlagargument "Haben Sie denn eine Bestätigung über das Einschreiben?". Wenn ich das verneinen muss, dann dürfte das Gespräch wohl schnell beendet sein ohne jegliche Kulanz ....

So mal meine Einschätzung wie es laufen würde

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Zitat Zitat von mokvi Beitrag anzeigen
Laut ihren AGB müssen die dich rechtzeitig informiert haben und du musst vor Wirksamwerden kündigen.

7 Vertragsdauer/Kündigung
7.1 Der Abonnementvertrag hat die vereinbarte Laufzeit und verlängert sich automatisch jeweils wieder um
weitere 12 Monate, wenn nicht entweder der Abonnent oder Sky jeweils 2 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich kündigt.
Soweit eine Verlängerung zu erhöhten Preisen erfolgt, wird Sky den Abonnenten rechtzeitig, aber mindestens
1 Monat vor dem Beginn der neuen Vertragslaufzeit über die Preiserhöhung informieren. Der Abonnent ist
berechtigt, den Abonnementvertrag auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung zu kündigen. Sky
wird den Abonnenten auf sein Kündigungsrecht und die zu wahrende Frist hinweisen. Die Kündigung muss
Sky spätestens bis zum Wirksamwerden der Preisänderung zugehen. Macht der Abonnent von seinem Kündigungsrecht keinen Gebrauch, gilt die Änderung als genehmigt.
Die Vertragslaufzeit beginnt mit der Freischaltung der Smartcard.
Die Freischaltung erfolgt in der Regel durch telefonische Aktivierung durch den Abonnenten bzw. bei Buchung einer Installationsdienstleistung durch den Installateur im Auftrag des Abonnenten.
Die Freischaltung erfolgt jedoch automatisch spätestens 7 Tage nach Vertragsschluss, wenn das Abonnement im Fachhandel geschlossen wird, und spätestens 28 Tage nach Vertragsschluss bei Abschluss über alle
sonstigen Vertriebswege (Online, Telefon, Haustür, etc.). Eine automatische Freischaltung erfolgt nicht bevor
Sky dem Abonnenten die für den Programmempfang erforderlichen Geräte (wie z.B. Smartcard und ggf.
Digital-Receiver) zur Verfügung gestellt hat.
Dieses Sonderkündigungsrecht steht mir nach meiner Auffassung aber nur nach einer PreisERHÖHUNG zu. Das ist ja nicht wirklich der Fall, da ja quasi nur meine Vergünstigung wegfällt. Meistens steht da ja dann auch sowas wie "nach Ablauf der rabattierten Aktion von 12 Monaten ist dann der reguläre Preis zu bezahlen". Eine "echte" Preiserhöhung hat es seitens Sky ja schon länger nichtmehr gegeben.