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Thema: Abo vergessen zu kündigen. Ratschläge gesucht

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  1. #1
    mokvi
    Gast

    AW: Abo vergessen zu kündigen. Ratschläge gesucht

    Laut ihren AGB müssen die dich rechtzeitig informiert haben und du musst vor Wirksamwerden kündigen.

    7 Vertragsdauer/Kündigung
    7.1 Der Abonnementvertrag hat die vereinbarte Laufzeit und verlängert sich automatisch jeweils wieder um
    weitere 12 Monate, wenn nicht entweder der Abonnent oder Sky jeweils 2 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich kündigt.
    Soweit eine Verlängerung zu erhöhten Preisen erfolgt, wird Sky den Abonnenten rechtzeitig, aber mindestens
    1 Monat vor dem Beginn der neuen Vertragslaufzeit über die Preiserhöhung informieren. Der Abonnent ist
    berechtigt, den Abonnementvertrag auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung zu kündigen. Sky
    wird den Abonnenten auf sein Kündigungsrecht und die zu wahrende Frist hinweisen. Die Kündigung muss
    Sky spätestens bis zum Wirksamwerden der Preisänderung zugehen. Macht der Abonnent von seinem Kündigungsrecht keinen Gebrauch, gilt die Änderung als genehmigt.
    Die Vertragslaufzeit beginnt mit der Freischaltung der Smartcard.
    Die Freischaltung erfolgt in der Regel durch telefonische Aktivierung durch den Abonnenten bzw. bei Buchung einer Installationsdienstleistung durch den Installateur im Auftrag des Abonnenten.
    Die Freischaltung erfolgt jedoch automatisch spätestens 7 Tage nach Vertragsschluss, wenn das Abonnement im Fachhandel geschlossen wird, und spätestens 28 Tage nach Vertragsschluss bei Abschluss über alle
    sonstigen Vertriebswege (Online, Telefon, Haustür, etc.). Eine automatische Freischaltung erfolgt nicht bevor
    Sky dem Abonnenten die für den Programmempfang erforderlichen Geräte (wie z.B. Smartcard und ggf.
    Digital-Receiver) zur Verfügung gestellt hat.

  2. Folgender Benutzer sagt Danke zu mokvi für den nützlichen Beitrag:

    limonadecl (21.08.12)

  3. #2
    ÖR-Befürworter Avatar von wacheia
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    AW: Abo vergessen zu kündigen. Ratschläge gesucht

    Zitat Zitat von hänschenklein Beitrag anzeigen
    warum verlängert sich überhaupt ein Vertrag automatisch?

    der läuft über die vereinbarte Zeit und danach halt aus. Und dann kann Sky dir entweder ein neues Angebot machen oder um Rücksendung der Technik (Box+Karte) bitten

    aber in jedem Fall muss ein Vertrag nach der vereinbarten Laufzeit auslaufen

    aber die rechnen ja damit,dass die Abonnenten den Kündigungstermin verpassen,alles eingeplant.

    zum k........
    Es ist völlig normal und zulässig, dass man vertraglich eine automatische Verlängerung um ein Jahr vereinbart.

    Zeitungsabo, Handyvertrag, Pchtvertrag, Sky etc.

    Ein Jahr Verlängerung ist von der rechtsprechung schon zigfach bestätigt worden.

  4. Folgender Benutzer sagt Danke zu wacheia für den nützlichen Beitrag:

    lars.berlin (23.08.12)

  5. #3
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    Avatar von limonadecl
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    AW: Abo vergessen zu kündigen. Ratschläge gesucht

    Zitat Zitat von 460 Beitrag anzeigen
    Ich würde an deiner stelle Anrufen und nach der Kündigungsbestätigung fragen
    da du deine Kündigung fristgerecht postalisch zugeschickt hast
    sollte dieses schreiben nicht ersichtlich sein muss es seitens Sky eine Kulanzregelung geben

    las dich nicht gleich abwimmeln sollte eine Kündigung nicht mehr möglich sein frage nach einen kleinen Rabat deiner monatlichen gebühr
    da es ja nicht dein Fehler war

    Hm....

    Also spannend klingt das schon, aber ich glaube da habe ich nicht die Cojones dazu. Denn ich denke da einfach an das Totschlagargument "Haben Sie denn eine Bestätigung über das Einschreiben?". Wenn ich das verneinen muss, dann dürfte das Gespräch wohl schnell beendet sein ohne jegliche Kulanz ....

    So mal meine Einschätzung wie es laufen würde

    - - - Aktualisiert - - -

    Zitat Zitat von mokvi Beitrag anzeigen
    Laut ihren AGB müssen die dich rechtzeitig informiert haben und du musst vor Wirksamwerden kündigen.

    7 Vertragsdauer/Kündigung
    7.1 Der Abonnementvertrag hat die vereinbarte Laufzeit und verlängert sich automatisch jeweils wieder um
    weitere 12 Monate, wenn nicht entweder der Abonnent oder Sky jeweils 2 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich kündigt.
    Soweit eine Verlängerung zu erhöhten Preisen erfolgt, wird Sky den Abonnenten rechtzeitig, aber mindestens
    1 Monat vor dem Beginn der neuen Vertragslaufzeit über die Preiserhöhung informieren. Der Abonnent ist
    berechtigt, den Abonnementvertrag auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung zu kündigen. Sky
    wird den Abonnenten auf sein Kündigungsrecht und die zu wahrende Frist hinweisen. Die Kündigung muss
    Sky spätestens bis zum Wirksamwerden der Preisänderung zugehen. Macht der Abonnent von seinem Kündigungsrecht keinen Gebrauch, gilt die Änderung als genehmigt.
    Die Vertragslaufzeit beginnt mit der Freischaltung der Smartcard.
    Die Freischaltung erfolgt in der Regel durch telefonische Aktivierung durch den Abonnenten bzw. bei Buchung einer Installationsdienstleistung durch den Installateur im Auftrag des Abonnenten.
    Die Freischaltung erfolgt jedoch automatisch spätestens 7 Tage nach Vertragsschluss, wenn das Abonnement im Fachhandel geschlossen wird, und spätestens 28 Tage nach Vertragsschluss bei Abschluss über alle
    sonstigen Vertriebswege (Online, Telefon, Haustür, etc.). Eine automatische Freischaltung erfolgt nicht bevor
    Sky dem Abonnenten die für den Programmempfang erforderlichen Geräte (wie z.B. Smartcard und ggf.
    Digital-Receiver) zur Verfügung gestellt hat.
    Dieses Sonderkündigungsrecht steht mir nach meiner Auffassung aber nur nach einer PreisERHÖHUNG zu. Das ist ja nicht wirklich der Fall, da ja quasi nur meine Vergünstigung wegfällt. Meistens steht da ja dann auch sowas wie "nach Ablauf der rabattierten Aktion von 12 Monaten ist dann der reguläre Preis zu bezahlen". Eine "echte" Preiserhöhung hat es seitens Sky ja schon länger nichtmehr gegeben.
    DM900 UHD @OE2.5 (Newnigma²)
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