Ergänzend hierzu:
"Was sagt die Rechtslage?
Auch dem ADAC und dem österreichischen Pendant, dem OEAMTC, liegen solche Meldungen vor. Allerdings hat der ADAC diese in keinem einzigen Fall verifizieren können - es war immer nur "der Freund eines Freundes", dem dies passiert ist, niemals hat sich ein direkt Betroffener gemeldet. Rechtlich ist die Sache aber laut ADAC eindeutig: Sie müssen nicht zahlen. Denn es gelten in solchen Fällen immer die Bestimmungen des Landes, in dem das Fahrzeug zugelassen ist. Und da Ihr Fahrzeug in Deutschland rechtsgültig angemeldet ist, egal ob mit oder ohne Bindestrich in den Papieren, gilt auch im Ausland:
Sie machen sich nicht strafbar."
Qualle SWR1
Gruß
Bobby