@Hänschenklein.
Mal angenommen ich bekäme ne Mahnung für eine Forderung aus einem "Vertrag" basierend auf einer der typischen Abzockmaschen.
Und mal angenommen ich hätte mich wirklich auf so einer Seite registriert - habe aber keine Widerrufsbelehrung erhalten so ist der Vertrag nichtig. (Gesetzgebung vor der Änderung Aug. 2012)
Dann sollte man schnellstens einen Musterbrief der Verbraucher******** übersenden, in dem man den Vertrag wiederruft und darauf hinweißt, das aufgrund fehlender Belehrung über die Regeln des Widerrufs die Frist nicht verstreichen kann sowie der klaren Erklärung des Inhaltsirrtums.
Dann hat man rechtlich das Notwendige getan und kann dann die nächsten 2 Jahre die Drohmails mißachten - kommt eh nix.
Ohne Musterbrief gäbe es da schon Möglichkeiten die Gelder von Dir einzufordern - denke aber, dass nach der Novelierung der Gesetze nix mehr kommen wird.
Also alles locker angehen!
Musterbrief