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Thema: Straftat oder nicht ?

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  1. #1
    s_r4711_Member Avatar von r4711
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    AW: Straftat oder nicht ?

    Zitat Zitat von Bandit aus Bremen Beitrag anzeigen
    Ja, so wie Buedi schreibt ..... oder aber beim Netzbetreiber anrufen und die Sache schildern. Die kriegen raus, wer diesen Quatsch macht ...... der in der Tat ein Grenzfall in Sachen Nötigung ist.
    Ach was Bandito, nix Grenzfall. Grenzfälle sind dem Strafrecht ohenhin wegen nulla poena sine lege , dem Analogieverbot und dem Bestimmtheitsgebot fremd.

    Bereits in BGHSt 5, 254 wurde entschieden, dass das Drohen mit einer Strafanzeige unter die Tatbestandsalternative "mit einem empfindlichen Übel" zu subsumieren ist. Bleibt dann noch die Verwerflichkeitsprüfung auf der Stufe 2.
    Menschen mit einer neuen Idee gelten so lange als Spinner, bis sich die Sache durchgesetzt hat.
    Mark Twain

    Jede Art zu schreiben ist erlaubt, nur nicht die langweilige.
    Voltaire

    Nicht weil es schwer ist, wagen wir es nicht,
    sondern weil wir es nicht wagen, ist es schwer.
    Seneca

  2. Folgender Benutzer sagt Danke zu r4711 für den nützlichen Beitrag:


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