Ja, so wie Buedi schreibt ..... oder aber beim Netzbetreiber anrufen und die Sache schildern. Die kriegen raus, wer diesen Quatsch macht ...... der in der Tat ein Grenzfall in Sachen Nötigung ist.
Ja, so wie Buedi schreibt ..... oder aber beim Netzbetreiber anrufen und die Sache schildern. Die kriegen raus, wer diesen Quatsch macht ...... der in der Tat ein Grenzfall in Sachen Nötigung ist.
buedi30 (19.07.12), lars.berlin (19.07.12)
Ach was Bandito, nix Grenzfall. Grenzfälle sind dem Strafrecht ohenhin wegen nulla poena sine lege , dem Analogieverbot und dem Bestimmtheitsgebot fremd.
Bereits in BGHSt 5, 254 wurde entschieden, dass das Drohen mit einer Strafanzeige unter die Tatbestandsalternative "mit einem empfindlichen Übel" zu subsumieren ist. Bleibt dann noch die Verwerflichkeitsprüfung auf der Stufe 2.
Menschen mit einer neuen Idee gelten so lange als Spinner, bis sich die Sache durchgesetzt hat.
Mark Twain
Jede Art zu schreiben ist erlaubt, nur nicht die langweilige.
Voltaire
Nicht weil es schwer ist, wagen wir es nicht,
sondern weil wir es nicht wagen, ist es schwer.
Seneca