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Thema: Gebrauchte Software darf auch weiterverkauft werden

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  1. #1
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    Gebrauchte Software darf auch weiterverkauft werden

    Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass Software weiterverkauft werden darf. Das gilt unabhängig davon, die Software auf einem Datenträger oder als Download erworben wurde.

    Der EuGH führt in der Urteilsbegründung aus, dass der Käufer mit dem Kauf der Lizenz zum Eigentümer der Software-Kopie wird. Mit dem Kauf erlöscht das Nutzungsrecht des Verkäufers an der Kopie. Es ist also nicht legal, die Lizenz an einer Kopie weiterzuverkaufen und das Programm selbst weiterhin zu nutzen. Vor dem Verkauf muss die Kopie beim Verkäufer deinstalliert werden.

    Ein weiteres Urteil des EuGH zur Starkung des Verbraucherrechts. Ich finde es sehr gut.

    Das Urteil vom 03.07.2012, C‑128/11 im Wortlaut gibt es hier:

    http://curia.europa.eu/juris/documen...=1&cid=2559068
    Informationen zu eingefügten Links Informationen zu eingefügten Links

       
     
    Geändert von wacheia (03.07.12 um 19:10 Uhr)

  2. Folgende 3 Benutzer sagen Danke zu wacheia für den nützlichen Beitrag:

    allgaeuhasser (03.07.12), Blaubart (04.07.12), Hawak (03.07.12)

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