Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass Software weiterverkauft werden darf. Das gilt unabhängig davon, die Software auf einem Datenträger oder als Download erworben wurde.
Der EuGH führt in der Urteilsbegründung aus, dass der Käufer mit dem Kauf der Lizenz zum Eigentümer der Software-Kopie wird. Mit dem Kauf erlöscht das Nutzungsrecht des Verkäufers an der Kopie. Es ist also nicht legal, die Lizenz an einer Kopie weiterzuverkaufen und das Programm selbst weiterhin zu nutzen. Vor dem Verkauf muss die Kopie beim Verkäufer deinstalliert werden.
Ein weiteres Urteil des EuGH zur Starkung des Verbraucherrechts. Ich finde es sehr gut.
Das Urteil vom 03.07.2012, C‑128/11 im Wortlaut gibt es hier:
http://curia.europa.eu/juris/documen...=1&cid=2559068