Zitat Zitat von Duke Beitrag anzeigen
Paragraph 17, Absatz 2b der Rechts- und Verfahrensordnung des DFB erfüllt, denn die Oper ist erst zu Ende wenn die dicke Frau gesungen hat !
Hat sie ja, sie hat zu ende gesungen, da gibbet kein vertun...

Die Herthaner sollten sich was schämen, eine Entscheidung reicht nicht, so probieren wir es nochmal..