Peter W. (55) wurde wegen
Vergewaltigung zu fünf Jahren Haft und Sicherungsverwahrung verurteilt. Er kam nach rund 18 Jahren Unterbringung 2010 frei, wohnt jetzt bei Magdeburg. Er muss sich einmal pro Woche bei der Polizei melden, forderte 74 900 Euro vom Land. Bekommt laut Urteil 49 000 Euro.
Günter G. (64) war wegen
Vergewaltigung fünf Jahre in Haft. Nach etwa 20 Jahren Sicherungsverwahrung wohnt er jetzt im selben Haus wie Peter W. und darf keine Messer besitzen. Auch er muss sich regelmäßig bei der Polizei melden, wollte 98 800 Euro. Bekommt 65 000 Euro.
Dieter L. (61) bekam wegen
Vergewaltigung fünf Jahre. Nach etwa 20 Jahren Sicherungsverwahrung wohnt er jetzt im selben Haus wie Peter W. und darf keine Messer besitzen. Auch er muss sich regelmäßig bei der Polizei melden, wollte 98 800 Euro. Bekommt 53 000 Euro.
Hans-Peter W. (55) wurde wegen
Vergewaltigung zu sieben Jahren verurteilt, war danach 22 Jahre in der Sicherungsverwahrung. Er wird rund um die Uhr von der Polizei überwacht, forderte 154 910 Euro Schmerzensgeld. Bekommt 73 000 Euro.
Hans-Peter W. lebt in Hamburg von Hartz IV. Jetzt muss geklärt werden, ob das Schmerzensgeld darauf angerechnet wird, oder ob der Vergewaltiger das Geld komplett behalten darf.