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Thema: Schmerzensgeld für Straftäter nach Sicherungsverwahrung

  1. #1
    Moderator (Verstorben) Avatar von araneus
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    Schmerzensgeld für Straftäter nach Sicherungsverwahrung

    Das Landgericht Karlsruhe hat vier Klägern insgesamt 240.000 Euro Schadensersatz zugesprochen. Sie saßen nach ihrer Haftstrafe zu Unrecht noch weiter in Sicherheitsverwahrung und müssen nun entschädigt werden.

    In dem Verfahren war erstmals in Deutschland die Frage verhandelt worden, ob und wie viel Schmerzensgeld Straftätern zusteht, die nach ihrer verbüßten Haftstrafe zu lange in Sicherungsverwahrung waren. Das Urteil könnte beispielhaft sein für Dutzende anderer Fälle.
    Dem Urteil des Landgerichts Karlsruhe liegen die Klagen von vier früheren Sexualstraftätern zugrunde, die nach ihrer Haftstrafe zwischen 18 und 22 Jahre in Sicherungsverwahrung saßen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hatte die nachträglich verlängerte Sicherungsverwahrung für unzulässig erklärt und Betroffenen Entschädigung zugebilligt. Die Praxis der Sicherungsverwahrung wurde inzwischen reformiert.

    Bei der mündlichen Verhandlung im März hatte das Landgericht deshalb angedeutet, dass die Kläger grundsätzlich einen Anspruch auf Schmerzensgeld für die unzulässige Zeit hinter Gittern haben. Zudem wurde über die Höhe der Entschädigung gestritten. Nun bekommen die vier Kläger insgesamt 240.000 Euro ausbezahlt. Die Höhe der Entschädigung setzte das Gericht auf 500 Euro monatlich fest. Diesen Betrag hatte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in vergleichbaren Fällen zuerkannt. Als Höchstzahlung erhält ein ehemaliger Häftling 73.000 Euro für die rechtswidrige Sicherungsverwahrung.

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    hf2k3 (24.04.12), lars.berlin (24.04.12), Musicnapper (24.04.12)

  3. #2
    Stammuser Avatar von hf2k3
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    in etwa 60.000 tacken für 20 jahre verlorenes leben hören sich nicht eben viel an, ich denke diese wutzeferkel werden im nächsten leben us amerikaner, dann dürfte die summe etwa 200 mal höher ausfallen.

    sollte auch nur einer von denen gerechtfertigterweise seine entschädigung erhalten, so wäre der betrag diskussionswürdig weil man verlorene lebenszeit nicht in geld aufwiegen kann. eine abgelaufene lebensuhr ist unwiederbringlich verloren, selbst inflationäre us schmerzensgelder wären somit für den betroffenen nur ein schwacher trost.

    andererseits möchte ich jedoch nicht unbeachtet lassen daß ein sexualstraftäter sein opfer ein leben lang gebrandmarkt hat und deren leid aller wahrscheinlichkeit nicht im ansatz mit gold aufgewogen wurde!

    und wenn unter umständen durch einer dieser straftaten ein leben ausgelöscht wurde, dann ist natürlich eine aus nachträglicher sicherheistverwahrung entsprungene entschädigungszahlung für verlorenes leben ein treppenwitz für die hinterbliebenen auf der gegenseite.

    das leben un d justizia gehen eben manchmal sehr seltsame wege die man lieber nicht hinterfragen sollte. weil paragraphen kennen weder schmerz noch leid, sie entspringen einer denkweise und wurden in einer ausdrucksweise zu papier gebracht die 99% der menscheit wohl niemals auch nur im ansatz nachvollziehen können und wollen.

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    araneus (24.04.12), lars.berlin (24.04.12)

  5. #3
    Asiafreak Avatar von Musicnapper
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    Bezeichnender Weise geht wieder nur um die Probleme der Täter,die Opfer interessiert keine Sau ,Täterstaat eben !

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    Der Bayer (24.04.12), Duke (24.04.12), lars.berlin (24.04.12)

  7. #4
    Arschloch der Herzen Avatar von Duke
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    Das Pack war schon zu recht weggesperrt aber leider nicht vergessen worden.




    Peter W. (55) wurde wegen Vergewaltigung zu fünf Jahren Haft und Sicherungsverwahrung verurteilt. Er kam nach rund 18 Jahren Unterbringung 2010 frei, wohnt jetzt bei Magdeburg. Er muss sich einmal pro Woche bei der Polizei melden, forderte 74 900 Euro vom Land. Bekommt laut Urteil 49 000 Euro.

    Günter G. (64) war wegen Vergewaltigung fünf Jahre in Haft. Nach etwa 20 Jahren Sicherungsverwahrung wohnt er jetzt im selben Haus wie Peter W. und darf keine Messer besitzen. Auch er muss sich regelmäßig bei der Polizei melden, wollte 98 800 Euro. Bekommt 65 000 Euro.

    Dieter L. (61) bekam wegen Vergewaltigung fünf Jahre. Nach etwa 20 Jahren Sicherungsverwahrung wohnt er jetzt im selben Haus wie Peter W. und darf keine Messer besitzen. Auch er muss sich regelmäßig bei der Polizei melden, wollte 98 800 Euro. Bekommt 53 000 Euro.

    Hans-Peter W. (55) wurde wegen Vergewaltigung zu sieben Jahren verurteilt, war danach 22 Jahre in der Sicherungsverwahrung. Er wird rund um die Uhr von der Polizei überwacht, forderte 154 910 Euro Schmerzensgeld. Bekommt 73 000 Euro.

    Hans-Peter W. lebt in Hamburg von Hartz IV. Jetzt muss geklärt werden, ob das Schmerzensgeld darauf angerechnet wird, oder ob der Vergewaltiger das Geld komplett behalten darf.



    Für die paar Kröten sollte jeder Vergewaltiger Sicherungsverwahrung bekommen. Hinterher können sie damit einen Teil Ihrer Verköstigung bezahlen

    Im Schnitt 25 Jahre für Vergewaltigung, das wäre die Strafe die ich mir vom dt. Staat für solch mieses Verbrechen wünsche.
    MOD by Skulltula's Burning-M.O.S.C.-Board
    „ Taktgefühl ist für Menschen, die für Sarkasmus nicht geistreich genug sind ! "


    Please give me Ayrton Senna back and i'll give you Sebastian Vettel

    THE LEGEND

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    Der Bayer (24.04.12), hf2k3 (25.04.12), icke-der-dicke (24.04.12), lars.berlin (24.04.12)

  9. #5
    SMember Avatar von Der Bayer
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    Armes Deutschland
    Gruß
    Der Bayer

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    hf2k3 (25.04.12), icke-der-dicke (24.04.12), lars.berlin (24.04.12)

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