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Thema: Schmerzensgeld für Straftäter nach Sicherungsverwahrung

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    Schmerzensgeld für Straftäter nach Sicherungsverwahrung

    Das Landgericht Karlsruhe hat vier Klägern insgesamt 240.000 Euro Schadensersatz zugesprochen. Sie saßen nach ihrer Haftstrafe zu Unrecht noch weiter in Sicherheitsverwahrung und müssen nun entschädigt werden.

    In dem Verfahren war erstmals in Deutschland die Frage verhandelt worden, ob und wie viel Schmerzensgeld Straftätern zusteht, die nach ihrer verbüßten Haftstrafe zu lange in Sicherungsverwahrung waren. Das Urteil könnte beispielhaft sein für Dutzende anderer Fälle.
    Dem Urteil des Landgerichts Karlsruhe liegen die Klagen von vier früheren Sexualstraftätern zugrunde, die nach ihrer Haftstrafe zwischen 18 und 22 Jahre in Sicherungsverwahrung saßen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hatte die nachträglich verlängerte Sicherungsverwahrung für unzulässig erklärt und Betroffenen Entschädigung zugebilligt. Die Praxis der Sicherungsverwahrung wurde inzwischen reformiert.

    Bei der mündlichen Verhandlung im März hatte das Landgericht deshalb angedeutet, dass die Kläger grundsätzlich einen Anspruch auf Schmerzensgeld für die unzulässige Zeit hinter Gittern haben. Zudem wurde über die Höhe der Entschädigung gestritten. Nun bekommen die vier Kläger insgesamt 240.000 Euro ausbezahlt. Die Höhe der Entschädigung setzte das Gericht auf 500 Euro monatlich fest. Diesen Betrag hatte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in vergleichbaren Fällen zuerkannt. Als Höchstzahlung erhält ein ehemaliger Häftling 73.000 Euro für die rechtswidrige Sicherungsverwahrung.

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    hf2k3 (24.04.12), lars.berlin (24.04.12), Musicnapper (24.04.12)

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