und jahre nach beendigung des "schmarotzerdaseins" darf man sich vor dem sozialgericht im nachhinein erklären ob man die vorgeschossene prozeßkostenhilfe wieder ganz oder teilweise zurückerstatten kann.
meoin ehemaliger sozialrichter ließ es bei der obligatorischen anfrage bewenden und hat wohl nachvollziehen können daße eine nahezu ausgelöschte existenz von grund auf wieder saniert werden muß. das kostet keine hosenknöpfe sondern bares.
fängt bei vernünftigen möbeln, kaution für die wohnung, einem auto und vielen kleinen dingen an und nimmt die nächsten zwei jahre eigentlich kein ende mehr für ein wieder würdiges leben zu sorgen.