... Ich war in einem Ausnahmezustand", erinnerte sich S.  an die Situation im Juli 2011, als er die Mitarbeiterin im Jobcenter  tätlich anging. Auf der Anklagebank versuchte er,  seinen Gemütszustand  zu beschreiben. 2011 war er bereits ein Jahr erfolglos auf Arbeitssuche  und aus freien Stücken in eine kleinere, preiswerte Ein-Zimmer-Wohnung  nach Ehrenfeld gezogen, als wieder einmal ein Termin bei der Arge  anstand.  "Es ging immer nur darum, dass ich erneut in eine  günstigere Wohnung umziehen sollte, sonst würden mir die Bezüge um 200  Euro gekürzt. Nie war die Rede von einem Jobangebot", beschrieb S. die  für ihn "bedrohliche Situation", denn er befürchtete, in eine Wohnung  "in einem sozialen Brennpunkt abgeschoben zu werden".
Ihm sei es  seinerzeit so schlecht gegangen, dass der Arzt ihm Psychopharmaka  verschrieb. Zum Termin bei der Arge habe er zur Unterstützung seine  Mutter mitgebracht. Und die wirkte nach Überzeugung aller  Prozessbeteiligten als "Brandbeschleuniger", sagte der Verteidiger.
 
Zunächst hatte sich  der Angeklagte nur verbal mit  der Arge-Mitarbeiterin gestritten. Nachdem seine Mutter die Beamtin  mehrfach aufgefordert hatte,  "die Contenance zu wahren", packte S. die  Mitarbeiterin an den Haaren, schlug ihren Kopf auf die Tischplatte und  warf einen Monitor nach ihr. Die Frau hatte ihn daraufhin wegen  gefährlicher Körperverletzung angezeigt.
 Auf der Anklagebank zeigte er  Reue und entschuldigte  sich bei der Mitarbeiterin, die ihm für zukünftige Termine mit auf den  Weg gab: "Lassen Sie ihre Mutter besser zu Hause, denn mit Ihnen allein  klappte die Kommunikation ja." ...