Nö ,dann kannste wegen "Nichterfüllung" außerordentlich Kündigen , da die erbrachte Leistung nicht die des Vertrages beinhaltet, klappte damals bei Arena auch.






















Nö ,dann kannste wegen "Nichterfüllung" außerordentlich Kündigen , da die erbrachte Leistung nicht die des Vertrages beinhaltet, klappte damals bei Arena auch.