Das ist nicht ganz richtig.
Es ist lediglich erlaubt, wenn ausländische Mieter Fernsehprogramme aus ihrer Heimat ausschließlich über eine solche Schüssel empfangen können.
Sollten z.B. über einen vorhandenen Kabel- oder Satanschluß entsprechende Sender zur Verfügung stehen, ist die Anbringung untersagt.
Gruß
Bobby







Zitieren
