Man könnte darüber nachdenken, ob der Folgevertrag, also die Verlängerung, widerrufen werden könnte - das ginge, wenn der Folgevertrag eine Vertragsänderung gegenüber dem vorherigen Vertrag darstellt und die Verlängerung per Telekommunikation erfolgte (OLG Koblenz 9 U 1166/11). Sky wird das aber mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit so nicht akzeptieren und wohl argumentieren, das gar keine Vertragsänderung vorliegt (z.B. "Bundesliga in HD war nie Vertragsbestandteil, sondern bisher freiwillige Zugabe").