Polizei darf Passwörter und Inhaber von IP-Adressen nicht abfragen
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat eine verbindliche Entscheidung über die Herausgabe von Nutzerdaten getroffen. Damit wird die Kompetenz von polizeilichen Ermittlern stark beschnitten.
Demnach ist es den Ermittlern nicht erlaubt, Passwörter, PIN-Codes oder den Namen eines eine dynamischen IP-Adresse nutzenden Tatverdächtigen von Dienstleistern zu erfragen.
Bis zum 30. Juni 2013 muss der Gesetzgeber eine neue gesetzliche Regelungen schaffen.
http://www.welt.de/politik/deutschla...tzerdaten.html
Greetz Larsi.