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Thema: Suche Gesetzliche Grundlagen für Pay TV anbieter in Deutschland

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Mitglied Avatar von BJ Hunnicutt
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    Wenn es doch ein türkischer Abieter ist, warum sollte da deutsches Recht gelten ?
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  2. #2
    Superb Member Avatar von sAbBaLaTz
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    Wink

    Ein Blick in die Geschäftsbedingungen und ein Rat

    aus einem passendem Forum wäre der erste Schritt.

    Telefonische Beanstandungen sollten weltweit meist

    zu keinem Ergebnis führen - so etwas macht man

    schriftlich und evt. sogar via Einschreiben.


    Du willst es doch auch !


  3. Folgender Benutzer sagt Danke zu sAbBaLaTz für den nützlichen Beitrag:

    lars.berlin (12.02.12)

  4. #3
    s_r4711_Member Avatar von r4711
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    Des Anwalts Traum, Streitwert vielleicht 200 € oder noch weniger und Gegner in der Türkei :ANYWORD:
    Am Rande, die Verschlüsselungsart wäre in Deutschland jedenfalls keine Hauptleistungspflicht, die ein außerordentliches Kündigungsrecht begründen könnte. In der Türkei mag ja alles anders sein. Wie auch immer.
    Menschen mit einer neuen Idee gelten so lange als Spinner, bis sich die Sache durchgesetzt hat.
    Mark Twain

    Jede Art zu schreiben ist erlaubt, nur nicht die langweilige.
    Voltaire

    Nicht weil es schwer ist, wagen wir es nicht,
    sondern weil wir es nicht wagen, ist es schwer.
    Seneca

  5. Folgende 2 Benutzer sagen Danke zu r4711 für den nützlichen Beitrag:

    Bobby (11.02.12), lars.berlin (12.02.12)

  6. #4
    Superb Member Avatar von sAbBaLaTz
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    Wink

    Zitat Zitat von r4711 Beitrag anzeigen
    die Verschlüsselungsart wäre in Deutschland jedenfalls keine Hauptleistungspflicht,
    die ein außerordentliches Kündigungsrecht begründen könnte.
    Nahmt an die Glockengasse ;) Du meinst, der Anbieter

    kann sein Verschlüsselungssystem wechseln und ich

    bin als Kunde / Verbraucher dazu verpflichtet, mir

    jedesmal einen neuen Receiver / Modul zuzulegen?

    Kann ich mir gar net vorstellen... Wenn er es zur

    Verfügung stellt, wäre es sicher okay.


    Du willst es doch auch !


  7. #5
    s_r4711_Member Avatar von r4711
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    Zitat Zitat von sAbBaLaTz Beitrag anzeigen
    Nahmt an die Glockengasse ;) Du meinst, der Anbieter

    kann sein Verschlüsselungssystem wechseln und ich

    bin als Kunde / Verbraucher dazu verpflichtet, mir

    jedesmal einen neuen Receiver / Modul zuzulegen?
    Nehmen wir den Anbieter in Deutschland, die jämmerlichen Himmelsstürmer, da musst Du laut AGB einen zerifizierten Receiver verwenden, für die wohl bisher stets Software-Updates zur Verfügung gestellt wurden. Wenn die Kärtchen in irgendwelchen Modulen nicht mehr laufen, in denen sie ohnehin nach der Vertragsvereinbarung nicht hinein dürfen, dann ist das Dein allgemeines Lebensrisiko (die Umschreibung für persönliches Pech).

    @Jamiroquai

    Wenn ein türkischer Anbieter für deutsche Kundschaft etwas im Internet anbietet, gilt selbstverständlich nicht einfach deutsches Recht, sondern grundsätzlich das Recht des Landes, in dem der Anbieter sitzt. Es sei denn der Anbieter wäre so deppert und würde etwas anderes in seine Vetragsbedingungen schreiben. Das hat er garantiert nicht.
    Menschen mit einer neuen Idee gelten so lange als Spinner, bis sich die Sache durchgesetzt hat.
    Mark Twain

    Jede Art zu schreiben ist erlaubt, nur nicht die langweilige.
    Voltaire

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    Seneca

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