Wenn es doch ein türkischer Abieter ist, warum sollte da deutsches Recht gelten ?
Wenn es doch ein türkischer Abieter ist, warum sollte da deutsches Recht gelten ?
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Dream 7020-Si
Kathrein UFS 910
2x DBox2 Philips
2x DBox Nokia
1x DBox1
LG 55 LW650S-ZC
Sony PS3
Ein Blick in die Geschäftsbedingungen und ein Rat
aus einem passendem Forum wäre der erste Schritt.
Telefonische Beanstandungen sollten weltweit meist
zu keinem Ergebnis führen - so etwas macht man
schriftlich und evt. sogar via Einschreiben.
Du willst es doch auch !
lars.berlin (12.02.12)
Des Anwalts Traum, Streitwert vielleicht 200 € oder noch weniger und Gegner in der Türkei
Am Rande, die Verschlüsselungsart wäre in Deutschland jedenfalls keine Hauptleistungspflicht, die ein außerordentliches Kündigungsrecht begründen könnte. In der Türkei mag ja alles anders sein. Wie auch immer.
Menschen mit einer neuen Idee gelten so lange als Spinner, bis sich die Sache durchgesetzt hat.
Mark Twain
Jede Art zu schreiben ist erlaubt, nur nicht die langweilige.
Voltaire
Nicht weil es schwer ist, wagen wir es nicht,
sondern weil wir es nicht wagen, ist es schwer.
Seneca
Bobby (11.02.12), lars.berlin (12.02.12)
Nahmt an die Glockengasse ;) Du meinst, der Anbieter
kann sein Verschlüsselungssystem wechseln und ich
bin als Kunde / Verbraucher dazu verpflichtet, mir
jedesmal einen neuen Receiver / Modul zuzulegen?
Kann ich mir gar net vorstellen... Wenn er es zur
Verfügung stellt, wäre es sicher okay.
Du willst es doch auch !
Nehmen wir den Anbieter in Deutschland, die jämmerlichen Himmelsstürmer, da musst Du laut AGB einen zerifizierten Receiver verwenden, für die wohl bisher stets Software-Updates zur Verfügung gestellt wurden. Wenn die Kärtchen in irgendwelchen Modulen nicht mehr laufen, in denen sie ohnehin nach der Vertragsvereinbarung nicht hinein dürfen, dann ist das Dein allgemeines Lebensrisiko (die Umschreibung für persönliches Pech).
@Jamiroquai
Wenn ein türkischer Anbieter für deutsche Kundschaft etwas im Internet anbietet, gilt selbstverständlich nicht einfach deutsches Recht, sondern grundsätzlich das Recht des Landes, in dem der Anbieter sitzt. Es sei denn der Anbieter wäre so deppert und würde etwas anderes in seine Vetragsbedingungen schreiben. Das hat er garantiert nicht.
Menschen mit einer neuen Idee gelten so lange als Spinner, bis sich die Sache durchgesetzt hat.
Mark Twain
Jede Art zu schreiben ist erlaubt, nur nicht die langweilige.
Voltaire
Nicht weil es schwer ist, wagen wir es nicht,
sondern weil wir es nicht wagen, ist es schwer.
Seneca