Auszug aus einem weiteren FTD Artikel vom 26.12.2011
... Diese Zahl könnte durch den Paramount-Ausschluss nun steigen: Laut den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) dürfen die Abonnenten kündigen, wenn Sky die Programminhalte ändert. Im Internet äußerten die Kunden über die Weihnachtstage bereits ihren Unmut. "Es wäre eine mittlere Katastrophe für uns Filmabonnenten. Das ist so, als ob in der Bundesliga keine Spiele mehr von Bayern oder Dortmund bei Sky laufen dürften", hieß es etwa. Zudem kritisierten viele Nutzer die zögerliche Informationspolitik. Einzelne Sky-Aktionäre drohten sogar mit einer Anzeige bei der Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin. Ihre Begründung: Was den Börsenkurs erheblich beeinflussen könnte, muss laut Wertpapierhandelsgesetz sofort veröffentlicht werden. Ob das auf den Fall Paramount zutrifft, ist allerdings unsicher. Bei der BaFin war am Montag niemand zu erreichen, ebenso wenig wie bei Sky. ...
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