Technisch ist das möglich. Die Bundesnetzagentur schreibt aber vor, dass Ortsnetzvorwahlen nur an Teilnehmern der zugehörigen Orte vergeben werden dürfen (die Nummernanzahl ist ja auch begrenzt). Dein Anbieter ist verpflichtet regelmäßig zu überprüfen, ob du an dem angegebenen Ort wohnst.
Ich rate demnach dringend davon ab die Meinung zu vertreten, dein Anbieter hätte vermutlich keine Einwände. Wenn er das ignoriert macht er sich ebenfalls strafbar!!! Du kannst also mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit davon ausgehen, dass du nach kurzer Zeit unangenehme Post erhälst!

CU rqs