Letzte Themen:

Ebay Kleinanzeigen » Autor (Quelle): zeus-crew » Letzter Beitrag: Trike HD Plus stellt neuen Empfangsweg vor » Autor (Quelle): Dr.Dream » Letzter Beitrag: rqs Ein Gedicht das (vielleicht) polarisieren wird » Autor (Quelle): Beingodik » Letzter Beitrag: Beingodik Nokia Streaming Box 8000 / 8010 » Autor (Quelle): satron » Letzter Beitrag: satron Fire Stick was geht da ? » Autor (Quelle): crx » Letzter Beitrag: crx 23 Jahre Spinnes-Board » Autor (Quelle): Duke » Letzter Beitrag: DEF Win7, Rechner startet von heut auf morgen nicht mehr .... » Autor (Quelle): wegomyway » Letzter Beitrag: rqs ORF Digital Modul (Cardless) » Autor (Quelle): servus sat » Letzter Beitrag: servus sat Fehler Spinnes Free Mail Dienst » Autor (Quelle): ceyer » Letzter Beitrag: ceyer Schneeflocken » Autor (Quelle): sat-korte » Letzter Beitrag: Musicnapper
Ergebnis 1 bis 1 von 1

Thema: Urteil zu unerwünschter Reklame im Briefkasten

  1. #1
    Moderator
    Registriert seit
    Jun 2006
    Ort
    Niestetal
    Beiträge
    2.508
    Danke
    1.510
    Erhielt 995 Danke für 405 Beiträge
    FAQ Downloads
    0
    Uploads
    0

    Urteil zu unerwünschter Reklame im Briefkasten

    Hallo

    Unerwünschte Werbung ist illegal

    7. Dezember 2011, 15:28 Uhr

    Ein in Urteil des Landgerichts Lüneburg gegen unerwünschte Reklame im Briefkasten könnte bundesweit gravierende Folgen für die Werbewirtschaft haben. Das Zuschicken von Postwurfsendungen gegen den ausdrücklichen Willen des Empfängers stelle einen rechtswidrigen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung dar, urteilte das Landgericht. Erkennbar nicht erwünschte Sendungen seien außerdem eine unzumutbare Belästigung.

    Geklagt hatte Rechtsanwalt Henning Grewe aus Lüneburg gegen die Deutsche Post DHL. "Trotz mehrerer Schreiben an die Post wurden mir immer wieder Ausgaben von "Einkauf aktuell" in den Briefkasten gesteckt", sagte Grewe am Mittwoch. Im Wiederholungsfall droht der Post oder ihren gesetzlichen Vertretern nun ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro oder eine Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten. (Aktenzeichen: 4 S 44/11).

    stern.de

    ******************************************
    http://www.stern.de/wirtschaft/news/...l-1759970.html
    ******************************************

    Freundliche Grüße , greggy
    Informationen zu eingefügten Links Informationen zu eingefügten Links

       
     

Ähnliche Themen

  1. Trojaner "Tubrosa" : Wenn Rechner Reklame auf YouTube schauen
    Von Wuppi im Forum Klatsch Tratsch + Fun Forum
    Antworten: 0
    Letzter Beitrag: 27.01.15, 13:59
  2. Thema: Neues von Siedle - Hightech am Briefkasten
    Von LunaBase im Forum Tech-Talk
    Antworten: 2
    Letzter Beitrag: 15.03.13, 09:10
  3. Urteil zu WLAN-Anschluss
    Von Hansi Müller im Forum I-Net & Surfen
    Antworten: 7
    Letzter Beitrag: 12.05.10, 22:28
  4. Neues Urteil zu Kinderpornographie
    Von Bobby im Forum I-Net & Surfen
    Antworten: 5
    Letzter Beitrag: 18.02.10, 11:40

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •