Rechtzeitig vor der Gebührenerhöhung und dem Tausch der ORF- Smartcards schließt die Bundesregierung eine Gesetzeslücke, die es bislang ermöglichte, der Zahlung der Rundfunkgebühren zu entkommen. Künftig muss jeder Rundfunkteilnehmer zahlen, wenn er in einem Gebiet lebt, das terrestrisch versorgt wird - also praktisch überall. Es kommt nicht mehr darauf an, ob mit den konkreten Radio- oder Fernsehgeräten auch tatsächlich die Programme des ORF empfangen werden können.
Nach derzeitiger Rechtslage müssen Rundfunkgebühren nur dann bezahlt werden, wenn mit der vorhandenen "betriebsbereiten Rundfunkempfangsanlage der Empfang sämtlicher vom Versorgungsauftrag umfassten Fernsehprogramme des ORF" möglich ist. Das bedeutete bisher, dass ohne freigeschaltete ORF- Digital- Sat- Karte kein Empfang möglich und damit kein Programmentgelt fällig war. Vor einem Jahr nutzten rund 30.000 Haushalte diese Möglichkeit, den Gebühren zu entkommen.
In Zukunft muss man schon dann, wenn man ein Gerät besitzt, das "irgendeine Form von Rundfunk wahrnehmbar" macht, in die Tasche greifen. Ausgenommen sind Haushalte, die in einem Gebiet liegen, das nicht mit DVB- T versorgt wird - das sind 2,3 Prozent aller Haushalte. Alle anderen haben die Möglichkeit, DVB- T - und durch Anschluss einer DVB- T-Box auch die ORF- Programme - zu empfangen
Karten- Tausch ab Frühjahr
Im Frühjahr 2012 startet der seit Längerem anstehende Tausch der ORF- Digital- Sat- Karten, von dem insgesamt rund 2,2 Millionen österreichische Haushalte betroffen sind. ORF- intern gab es die Befürchtung, im Zuge dessen zahlreiche Gebührenzahler zu verlieren, wenn diese sich schlicht keine neue Smartcard zulegen würden. Diese Sorge dürfte mit der Gesetzesänderung vom Tisch sein.
Gebührenerhöhung um sieben Prozent
In der vergangenen Woche hatte ORF- Generaldirektor Alexander Wrabetz eine Gebührenerhöhung um sieben Prozent ab Juni 2012 angekündigt. Wrabetz verwies darauf, dass man sich in einer Sondersituation befinde, die durch das neue ORF- Gesetz zustande gekommen sei. Legte man bisher bei der Gebührenberechnung die zurückliegende Inflationsrate zugrunde, muss nun die geschätzte Teuerung für die folgenden Jahre herangezogen werden.
Unterm Strich habe man einen Zeitraum von neun Jahren zugrunde gelegt, für den man eine Teuerungsrate von 17 Prozent errechnete, so Wrabetz. Mit den sieben Prozent plus liege man "unter der Hälfte dessen, was gesetzlich geboten ist", betonte der Generaldirektor. Mit der Anpassung liege man auch unter den Gebührenvalorisierungen der vergangenen 40 Jahre.
Quelle
Krone.at