VDE0855 Teil 1 / DIN EN50083-1
Errichtungsvorschriften, mechanische Festigkeit, Erdung, Windlast, Standrohr usw.
Antennenanlagen dürfen auf Dächern die Begehbarkeit von Schornsteinen nicht behindern.
Bereits vorhandene Antennenanlagen dürfen durch neue in Ihrer Betriebsfähigkeit nicht eingeschränkt werden.
Auf weich gedeckten Dächern, z. B. Ried, Stroh, usw.,dürfen Antennenanlagen nicht errichtet werden.
Unterdachantennen müssen 1m Dachabstand zur Dachhaut haben.
Alle Antennen die auf dem Dach montiert werden müssen geerdet werden.
DIN:
Alle den ordnungsgemäßen Zustand des Schornsteins beeinträchtigenden Arbeiten sind unzulässig. Das Schneiden der Mantelsteine zum Zwecke des Einbaus der Anschlüsse ist jedoch erlaubt. Bohren des Mantelsteins zum Zwecke des Anbringens einer Verkleidung oder eines Brandschutzes ist auch erlaubt. Nicht erlaubt ist jedoch das Aufstemmen eines Mantelsteines um Platz für einen Dachträger zu schaffen. In diesem Fall müssen Sie den Träger umlegen.
Dübeln/bohren ist nicht erlaubt. Wenn der Schornstein von der Statik geeignet ist darf eine Antenne mit Bändern, wie schon geschrieben wurde, befestigt werden.
Das sollte man aber mit dem überflüssigsten, monopilistichsten Handwerkerberuf, dem sogenannten Schornsteinfeger, besprochen werden......
Gruß Luna