Das Hessische Landessozialgericht entschied aufgrund einer Klage, dass illegal Beschäftigte auch unfallversichert sind.
Hintergrund hierfür ist eine Klage eines Serben, der sich mit Touristenvisum und ohne Arbeitserlaubnis in Deutschland aufhielt. Er erlitt bei einem Stromschlag auf einer Baustelle schwere Verbrennungen und ihm mussten Gliedmaßen abgenommen werden. Der junge Mann verklagte die Berufsgenossenschaft.
Diese wollte den Unfall nicht als Arbeitsunfall anerkennen. Das Gericht gab dem jungen Mann Recht mit der Begründung, dass es versicherungstechnisch nicht relevant sei, ob er schwarz gearbeitet hätte. Denn auch dann besteht ein Unfallschutz.
Qualle:http://www.n-tv.de/ratgeber/Schwarza...le4664781.html
Greetz Larsi.