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Thema: Bundesliga zittert: Wird ******* zum Schnäppchen?

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    Bundesliga zittert: Wird ******* zum Schnäppchen?

    Quelle 1

    Zitat:

    Die *******-Anbieter in Europa könnten bald das große Zähneklappern bekommen. Schuld daran ist die Wirtin eines Pubs im südenglischen Portsmouth. Sie könnte mit ihrer Klage das Bezahlfernsehen in Europa revolutionieren.


    Die Geschäfte von Fußballclubs und TV-Sendern in Europa stehen dank der Europäischen Union vor einer revolutionären Umwälzung. Wie die österreichische Tageszeitung "Der Standard" am Donnerstag berichtete, ist der Grund für diese Vermutung ein Richterspruch des Europäischen Gerichtshof (EuGH) gegen die englische Premier League. Der Fußballverband hatte Karen Murphy, die Wirtin eines Pubs in Portsmouth, wegen einer angeblichen Copyright-Verletzung verklagt.

    Murphy hatte in ihrer Kneipe Fußball gesehen, mit einer Satellitendecoderkarte, die sie günstig in Griechenland gekauft hatte. Der Grund für die Wirtin war naheliegend: Die Gebühren für Pubs, um die Premier League-Spiele über den britischen *******-Anbieter BSkyB zu zeigen, gehen bis über 1 000 Pfund im Jahr. Murphy argumentierte, sie könne den griechischen Sender sehen, da sie sein Abo bezahlt habe und der Sender die Übertragungsrechte von der Premier League gekauft habe.

    Murphy ging gegen das Urteil vor und wendete sich an den EuGH in Luxemburg. Generalanwältin Juliane Kokott legte dort nun ihre Empfehlung für den Urteilsspruch vor. Die Richterin argumentiert, die exklusiven Senderechte für einzelne Länder zu verkaufen, würde dem Gedanken des Binnenmarktes widersprechen. Es müsse Murphy erlaubt sein, Decoderkarten in anderen europäischen Ländern zu erstehen. Das impliziert: Wenn es Murphy erlaubt ist, müsste dies wohl auch jedem andern Kunden gestattet werden.

    Zwar ist diese Empfehlung rechtlich noch nicht bindend, doch im Allgemeinen folgen die Richter den Vorlagen der Generalanwälte. Eine endgültige Entscheidung soll im Laufe dieses Jahres gefällt werden. Sollte im Sinne der Wirtin entschieden werden, könnte das laut dem "Standard" für BSkyB bedeuten, dass der 1,9 Milliarden Euro schwere Deal des Senders über die nächsten drei Jahre ebenso wackelt, wie die ergänzenden über 1,2 Milliarden Euro schweren Verträge im Ausland.
    Zitat Ende.


    Quelle 2

    Zitat:
    Bislang haben sich *******-Anbieter wie BSkyB auf dem europäischen Markt streng abgeschottet: Wer in Deutschland lebt, hat nur über dubiose Umwege die Chance, britisches Bezahlfernsehen zu sehen. Das könnte sich bald ändern, denn auf einem Nebenkriegsschauplatz ist eine wichtige Vorentscheidung gefallen.

    So steht die Vermarktung von Fernsehrechten im Sport vor einer einschneidenden Änderung: Das höchste EU-Gericht könnte schon bald die Verwendung von ausländischen Smartcards zum Live-Empfang von Spielen der englischen Premier League billigen, wie aus einem Gutachten vom Donnerstag in Luxemburg hervorgeht. Das könnte auch Auswirkungen auf die deutsche Bundesliga und andere Sportarten sowie Spielfilme und Serien im ******* haben.

    receiver_sky_paceHintergrund ist ein Streit der englischen Top-Liga mit einer Pub-Besitzerin, die mit einer nicht autorisierten griechischen Decoderkarte in England Fußballspiele gezeigt hatte. Eine hohe Gutachterin des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) legte dar, dass Exklusivitätsrechte eine Aufteilung des Binnenmarktes in getrennte nationale Märkte bewirken würden. Dies stelle eine "Beeinträchtigung der Dienstleistungsfreiheit dar" und sei nicht mit dem Unionsrecht konform (Rechtssache C-403/08).


    TV-Gebühren werden entrichtet

    Der Gerichtshof folgt in etwa drei Vierteln aller Fälle der Empfehlung des Generalanwaltes. Ein Richterspruch könnte noch in diesem Jahr erfolgen. Die Football Association Premier League (FAPL), die sich um die Vermarktung der Premier-League-Spiele kümmert, hatte gegen die Verwendung ausländischer Decoderkarten geklagt. Unternehmen würden Decoderkarten aus dem Ausland in das Vereinigte Königreich importieren und sie Gaststätten zu günstigeren Preisen anbieten als die heimischen Lizenznehmer.

    Nach Ansicht der Generalanwältin Juliane Kokott wird durch die Verwendung ausländischer Decoderkarten die wirtschaftliche Verwertung der infrage stehenden Rechte aber nicht unterlaufen. Schließlich würden die entsprechenden Gebühren für diese Karten entrichtet. Sollte sich das EU-Gericht im Sinne der Verbraucher entscheiden, dann könnten in Zukunft ausländische *******-Anbieter gefahrlos abonniert und konsumiert werden. Bis dato findet dies in einer rechtlichen Grauzone statt, weil Konzerne wie BSkyB unter anderem einen Wohnsitz im entsprechenden Land voraussetzen.
    Zitat Ende.

    Meine Meinung:
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