Lest doch einfach folgenden Kommentar der EU
Auszug
"Die Football Association Premier League (FAPL) ist die Organisation der ersten englischen Fußballliga zur Vermarktung der Spiele dieser Liga. Die FAPL vergibt an ihre Lizenznehmer grundsätzlich das exklusive Recht, die Spiele in ihrem Sendegebiet, meist dem jeweiligen Land, zu senden und wirtschaftlich zu verwerten. Um diese Exklusivität sicher zu stellen, werden die Lizenznehmer verpflichtet zu verhindern, dass ihre Sendungen außerhalb des Sendegebietes gesehen werden können. Dazu ist jeder Lizenznehmer verpflichtet, sein Satellitensignal zu verschlüsseln und es verschlüsselt an die Abonnenten in dem ihm zugewiesenen Gebiet zu übermitteln. Die Abonnenten können das Signal mit einem Decoder, der eine Decoderkarte benötigt, entschlüsseln. Weiterhin sieht die Exklusivitätsvereinbarung Beschränkungen des Verkehrs autorisierter Decoderkarten außerhalb des jeweiligen Lizenzgebietes vor."
"Weiterhin ist Generalanwältin Kokott der Auffassung, dass auch die vertragliche Beschränkung, die Decoderkarten im Herkunftsstaat nur zu häuslichen oder privaten Zwecken, nicht aber zu gewerblichen Zwecken zu verwenden, für die ein höheres Abonnemententgelt zu entrichten ist, eine territoriale Beschränkung der Dienstleistungsfreiheit nicht rechtfertigen kann. Allerdings könne der betreffende Mitgliedstaat grundsätzlich Rechte vorsehen, die es Urhebern erlauben, der Wiedergabe ihrer Werke in Gaststätten zu widersprechen."
Gruß
Bobby