Es ja schön, wenn auch in so einem Fall alles buchstabentreu nach dem Gesetz geht. Die Richter hatten in der Tat keine andere Wahl, als die offenbar geringst mögliche Summe an Schmerzensgeld zuzusprechen.

Andererseits strapaziert es das gewöhnliche Rechtsempfinden über alle Maßen, wenn die bloße Gewaltandrohung gegen einen - zu dem Zeitpunkt - geständigen Kindesentführer nicht nur dem leitendem Polizeibeamten den Job, sondern dem Staat auch noch Verfahrensaufwand und Entschädigung kostet.

Dieser widerliche Kindermörder kann noch Bücher schreiben und die Justiz jahrelang beschäftigen - vor den Europäischen Gerichtshof ist er auch schon gezogen.

Mal provokant in den Raum gestellt: Warum wird der legale sogenannte 'finale Rettungsschuß bei Geiselnahmen' nicht auch als Gewaltandrohung verstanden?
Warum ist es ok, einen Geiselnehmer 'sicherheitshalber' gezielt zu töten, bevor irgendwelche Tatumstände aufgeklärt sind?
Warum ist es dann nicht erlaubt, einen bereits geständigen Entführer per Androhung dazu zu zwingen, den Aufenthaltsort seines Opfers preiszugeben?

Ich versteh' das nicht...und mir tun nur die Angehörigen des kleinen Jungen so leid, die seit Jahren diesen Dreck ertragen müssen. Ich würde darüber wahnsinnig werden.