...Natürlich ist es menschlich verständlich, dass man Herrn G. Folter angedroht hat, das ist nicht die Frage, es geht um die Rechtmäßigkeit der Handlung oder eben die Rechtswidrigkeit.
Genau so emotionslos hatte das Gericht das zu bewerten.
Und das ist auch gut so. Nicht wegen des Ergebnisses, sondern wegen der strikten Orientierung am Recht ohne Rücksicht auf Emotionen und Volkswillen.