Hi buedi, Du ollen Apostel...;-)

ich glaube, der Unterschied in der Diskussion ist der, ob einem Verdächtigen aufgrund Gewalt-(oder Folter-)androhung eine Aussage abgepresst wird, oder - wie im hier vorliegenden Fall - bereits ein Teil der Tat gestanden wurde und es um die Rettung des Entführungsopfers ging.

Nochmal: Wieso darf ein Geiselnehmer gezielt getötet werden, um die Geiseln zu retten und ein geständiger Entführer nicht gezwungen werden, den Ort zu benennen, wo sich das Opfer befindet? Es handelt sich meines Erachtens jeweils um Notwehr.

In beiden Fällen wird vor jeder Verhandlung Gewalt des Staats angedroht, das Eine wird klaglos akzeptiert, das Andere soll gegen alle Grundsätze verstoßen?